Feuchtemessung, Thermographie & Co
Normen gibt es in Deutschland und der EU natürlich auch für das Bauwesen in Hülle und Fülle. Die DIN werden von dem eingetragenen Verein „Deutsches Institut für Normung“ (DIN e.V.) erarbeitet und sollen im Bauwesen eine Zusammenstellung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ bieten.
Wenn ich gefragt werde, ob etwas „der Norm entspricht“, dann will mein Kunde üblicherweise von mir wissen, ob ein Bauteil oder eine Leistung einwandfrei ist; also keine wesentlichen Mängel aufweist und diesen Regeln der Technik entspricht.
Das kann ich recht einfach beantworten, wenn ich die Arbeiten als Architekt geplant und ausgeschrieben und danach als Bauleiter die Arbeiten überwacht habe; denn dann weiß ich, wie das Werk entstanden ist: aus welchen Materialien, bei welchen Witterungsbedingungen und so weiter.
Als Sachverständiger ist die Antwort einfach, wenn der Fehler augenscheinlich zu erkennen ist. Ich zitiere gerne den Maurer-Polier meines ersten Baustellenpraktikums zum Thema „Verwendung einer Wasserwaage zur Kontrolle des richtigen Gefälles beim Ausheben eines Entwässerungsgrabens“:
„Dess siehn isch mit bloßem Äch.“ (Das sehe ich mit bloßem Auge).
Leider kommt es viel zu oft vor, dass so gearbeitet wird.
In allen anderen Fällen, muss zuerst festgestellt werden, welche Regeln und Normen für Ihre Beanstandungen zu beachten sind.
Nach diesen Regeln müssen die Abweichungen von den Soll-Werte überprüft werden. Wenn diese Anforderungen eingehalten wurden, dann „entspricht das Bauteil der Norm“.
Wir prüfen und messen. Zu Ihrer Sicherheit. Für Ihr gutes Recht.
Wurde bei Ihnen eine Norm nicht eingehalten?
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Telefon: +49 (0) 6202 / 5788 675